Viele Eltern schieben einen beruflichen Neustart auf. Sie wissen nicht, wie Kurs, Kita, Schule und Haushalt zusammenpassen. Entscheidend sind drei Dinge: ein passendes Lernformat, eine verlässliche Kinderbetreuung und die Frage, wer sie bezahlt.
Weiterbildung mit Kinderbetreuung: Was ist möglich?
Fördert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter deine Weiterbildung, musst du die Kinderbetreuung nicht allein bezahlen. Das SGB III zählt sie ausdrücklich zu den Weiterbildungskosten, die übernommen werden können (§ 83 Abs. 1 SGB III). Dazu gehören neben den Lehrgangskosten auch Fahrkosten und Kosten für eine auswärtige Unterbringung.
Die Lehrgangskosten deckt der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ab: 100 % der Kosten für Lehrgang, Prüfung und Material. Das Geld geht direkt an den Bildungsträger. Die Kinderbetreuung ist ein eigener Posten. Sie ist nicht automatisch dabei.
Kinderbetreuungskosten: Was übernehmen Jobcenter und Agentur für Arbeit?
Die Einzelheiten regelt § 87 SGB III. Für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder während der Weiterbildung können Kosten übernommen werden. Dafür gilt ein fester Höchstbetrag pro Kind und Monat. Welche Kinder als „aufsichtsbedürftig“ gelten und wie viel anerkannt wird, entscheidet deine Behörde im Einzelfall.
Gilt das auch beim Jobcenter?
Ja, in der Regel. Beim Jobcenter gelten für die Förderung beruflicher Weiterbildung weitgehend dieselben Regeln wie bei der Agentur für Arbeit. Das SGB II verweist dafür auf das SGB III (§ 16 Abs. 1 SGB II). Auch das Jobcenter kann also Kinderbetreuungskosten übernehmen. Ob und wie viel, liegt im Ermessen deiner Sachbearbeiter:in. Dein Grundsicherungsgeld läuft in der Regel weiter. Mehr dazu auf der Seite Grundsicherungsgeld und ALG.
Welche Betreuung zählt?
Es zählen Kosten, die dir durch die Weiterbildung zusätzlich entstehen. Das kann längere Betreuung in der Kita sein, ein Hortplatz oder eine Tagespflegeperson. Kosten, die du ohnehin hättest, werden meist nicht erstattet. Du musst die Kosten belegen. Kläre vorab, welche Nachweise deine Behörde braucht.
So beantragst du Kinderbetreuungskosten Schritt für Schritt.
- Bedarf klären: An welchen Tagen und zu welchen Zeiten brauchst du Betreuung? Denk auch an ein Praktikum.
- Betreuung organisieren: Frag bei Kita, Hort oder Tagespflege nach längeren Betreuungszeiten. Lass dir die Kosten schriftlich geben.
- Im Beratungsgespräch ansprechen: Nenne die Kinderbetreuung ausdrücklich, wenn du den Bildungsgutschein beantragst.
- Antrag stellen: Beantrage die Übernahme vor Beginn der Weiterbildung. Frag, welche Formulare und Nachweise nötig sind.
- Nachweise sammeln: Heb Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege auf. Deine Behörde kann sie anfordern.
- Bescheid prüfen: Bist du nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Wie du das Gespräch vorbereitest, zeigt der Ratgeber Erstgespräch beim Jobcenter vorbereiten. Worauf es beim Antrag ankommt, liest du unter Bildungsgutschein richtig beantragen. Die Bewilligung dauert meist 2 bis 4 Wochen. Plane die Betreuung also mit Vorlauf.
Welche Zeiten passen zu einer Weiterbildung mit Kindern?
Bei einem Kurs vor Ort kommen zum Unterricht noch die Fahrzeiten. Die passen oft schlecht zu den Öffnungszeiten der Kita. Online fällt der Weg weg. Nach dem Unterricht bist du sofort wieder bei deiner Familie.
Bei Care-er ist der Unterricht live online mit Fachdozent:innen, ergänzt durch das adaptive Lernsystem ALIS. Live heißt: Es gibt feste Unterrichtszeiten, zu denen du mit Kamera und Mikrofon dabei bist. Unterricht ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, mit Gleitzeit von 8 bis 10 Uhr. So bleibt morgens Zeit für Kita und Schulweg.
Plane auch die Praxisphasen ein. Zur Weiterbildung zur Betreuungskraft gehören 80 Stunden Pflichtpraktikum in einer Einrichtung. Insgesamt dauert der Kurs etwa 9 bis 11 Wochen. Bei der Weiterbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten bist du zwei Tage pro Woche in deiner Zahnarztpraxis. Die Weiterbildung zur Schulbegleitung umfasst 600 UE (1 UE = 45 Minuten) in 12 Wochen, ohne Pflichtpraktikum.
Tipps: So klappt die Weiterbildung im Familienalltag.
Betreuung mit Plan B.
Kinder werden krank, Kitas schließen wegen Personalmangel, Schulen haben Ferien. Überleg dir vor dem Kursstart, wer im Notfall einspringt: Partner:in, Großeltern, Freund:innen oder Nachbar:innen. Ein Plan B nimmt dir viel Druck.
Ferien und Schließzeiten früh prüfen.
Leg den Kurskalender neben die Ferien deines Bundeslands und die Schließzeiten der Kita. So siehst du früh, in welchen Wochen du zusätzliche Betreuung brauchst. Diese Wochen nimmst du gleich in den Antrag auf.
Einen ruhigen Lernplatz schaffen.
Im Live-Unterricht bist du mit Kamera dabei und arbeitest in Kleingruppen mit. Das klappt am besten an einem festen, ruhigen Platz. Oft reichen Tisch, Stuhl, stabiles Internet und ein Headset. Wichtig: Ein Online-Kurs ersetzt keine Kinderbetreuung.
Fehlzeiten früh melden.
Ist dein Kind krank und du kannst nicht teilnehmen? Dann sag sofort Bescheid, bei deiner Dozent:in und falls nötig bei deiner Behörde. Bei einer geförderten Weiterbildung wird die Anwesenheit dokumentiert. Wer ohne wichtigen Grund abbricht, riskiert eine Sperrzeit (§ 159 SGB III). Passt es familiär nicht mehr, such früh das Gespräch, statt einfach wegzubleiben.
Aufgaben in der Familie neu verteilen.
Während der Weiterbildung verschieben sich die Aufgaben zu Hause. Besprich mit deiner Familie, wer was übernimmt, etwa Bringen und Abholen, Einkaufen oder Kochen. Auch Kinder verstehen oft gut, dass Mama oder Papa gerade „Schule“ hat.
Lernzeit realistisch planen.
Nimm dir nicht vor, jeden Abend stundenlang nachzuarbeiten. Kurze, regelmäßige Wiederholungen bringen mehr. In ALIS wiederholst du Inhalte zum Beispiel als Video, Podcast oder Quiz. Das geht auch zwischendurch, wenn die Kinder schlafen.
Bist du auch mit Job und Kindern förderfähig?
Auch Beschäftigte können gefördert werden, etwa ohne verwertbaren Berufsabschluss (§ 81 Abs. 2 SGB III). Für Weiterbildungen im Job gibt es außerdem das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III). Welche Kosten übernommen werden, hängt von deiner Situation ab. Einen ersten Überblick gibt dir der Förder-Check.
Dein nächster Schritt.
Schau dir die Weiterbildung zur Betreuungskraft oder zur Schulbegleitung an. Oder melde dich für eine individuelle Beratung. Wir helfen dir, Fahrkosten, technische Ausstattung oder Kinderbetreuung vor dem Kursstart in den Antrag einzubringen.
Quellen: § 81 SGB III (Bildungsgutschein); § 82 SGB III (Förderung Beschäftigter); § 83 Abs. 1 SGB III (Weiterbildungskosten); § 87 SGB III (Kinderbetreuungskosten); § 16 Abs. 1 SGB II (Leistungen zur Eingliederung); § 159 SGB III (Sperrzeit); § 324 SGB III (Antragserfordernis); § 84 SGG (Widerspruchsfrist); arbeitsagentur.de.
