Im Pflegeheim arbeiten viele Menschen, die alle „irgendwie in der Pflege“ sind. Wenn du einen Quereinstieg planst, solltest du den Unterschied kennen. Davon hängt ab, welche Weiterbildung zu dir passt.
Pflegefachfrau / Pflegefachmann.
Das ist die „klassische“ Pflegekraft. Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist seit 2020 generalistisch (Pflegeberufegesetz). Pflegefachkräfte verantworten den Pflegeprozess: Pflegeplanung, Grundpflege, Behandlungspflege wie Medikamente, Verbände und Injektionen, dazu die Wundversorgung. Sie führen die Pflegedokumentation. Sie arbeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Mit Tarif verdienen sie meist 3.500 bis 4.500 Euro brutto in Vollzeit.
Pflegehilfskraft (oder Pflegehelfer:in).
Die Pflegehilfe ist eine Stufe darunter. Die Ausbildung dauert je nach Bundesland ein bis zwei Jahre und endet mit einer staatlich anerkannten Prüfung. Ab 2027 gilt bundesweit die neue Pflegefachassistenzausbildung mit 18 Monaten in Vollzeit. Pflegehilfskräfte arbeiten unter Anleitung einer Fachkraft in der Grundpflege. Sie helfen beim Waschen, Anziehen und Essen und lagern Pflegebedürftige um. Behandlungspflege gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Betreuungskraft nach § 43b und § 53b SGB XI.
Die Betreuungskraft hat eine eigene Rechtsgrundlage. Sie ist keine „untere Stufe“ der Pflege. Betreuungskräfte übernehmen ausdrücklich keine Pflege, also keine Körperpflege und keine Medikamente. Sie begleiten pflegebedürftige Menschen im Alltag: Sie leiten Beschäftigungen an, führen Gespräche, machen Biografie- und Erinnerungsarbeit und gestalten gemeinsame Aktivitäten. Die Qualifizierung umfasst 450 UE (1 UE = 45 Minuten) und 80 Stunden Pflichtpraktikum und dauert etwa 9 bis 11 Wochen.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte gibt es seit 2008. Der Grund: Pflegeeinrichtungen fehlte neben der Grundpflege die Zeit für soziale Betreuung. Die Pflegeversicherung finanziert zusätzliche Betreuungskräfte über Vergütungszuschläge (§ 84 Abs. 8 und § 85 Abs. 8 SGB XI). Das hält den Bedarf bundesweit stabil.
Drei Konsequenzen, die für die Berufswahl wichtig sind.
- Du willst pflegen, also Körperpflege, Medikamente und Wundversorgung übernehmen? Dann brauchst du eine Pflegeausbildung. Die Weiterbildung zur Betreuungskraft führt nicht dorthin.
- Dir geht es um Beziehung, Beschäftigung und Begleitung im Alltag? Dann passt die Betreuungskraft. Medizinisches Vorwissen brauchst du dafür nicht.
- Im Pflegeheim arbeiten alle drei Rollen eng zusammen. Gute Kommunikation und Respekt gehören zum Alltag.
Lässt sich das eine in das andere überführen?
Als Betreuungskraft kannst du später eine Ausbildung in der Pflegehilfe oder zur Pflegefachkraft anschließen. Deine Erfahrung zählt in der Bewerbung positiv. Sie ersetzt die Ausbildung aber nicht. Umgekehrt arbeiten examinierte Pflegekräfte meist nicht als Betreuungskräfte. Die Stelle läge unter ihrer Qualifikation. Tariflich und beruflich ergibt das keinen Sinn.
Den Arbeitsalltag und offene Stellen findest du auf Specialist Match. Ob die Weiterbildung zu dir passt, zeigt die Seite Passt der Kurs zu mir?. Weißt du schon, dass eine Pflegeausbildung das Richtige ist? Dann nennen wir dir gern Anbieter, die sie im Programm haben. Wir selbst bieten sie nicht an.
Quellen: § 43b und § 53b SGB XI; § 85 Abs. 8 SGB XI; Pflegeberufegesetz (PflBG, seit 2020); Aktualisiert Mai 2026.
