Schulbegleiter:innen helfen einem bestimmten Kind mit Beeinträchtigung, am Unterricht und am Schulleben teilzuhaben. Je nach Region heißt die Tätigkeit auch Integrationshelfer:in, Integrationsassistenz oder Inklusionsassistenz. Gemeint ist dasselbe. Die Begriffe erklären wir im Artikel Schulbegleitung, Integrationshilfe, Inklusionsassistenz.
Du schwankst noch zwischen Schulbegleitung und Erzieher-Ausbildung? Dann hilft dir der Vergleich Schulbegleitung und Erzieher:in.
Kann ich Schulbegleiter:in ohne Ausbildung werden?
Ja, in den meisten Fällen. Schulbegleitung ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Tätigkeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sie wird vom Jugendamt nach § 35a SGB VIII oder vom Träger der Eingliederungshilfe nach §§ 99 ff. SGB IX bewilligt. Angestellt wirst du fast immer bei einem freien Träger der Jugend- oder Eingliederungshilfe. Die Schule und die Eltern sind nicht dein Arbeitgeber.
Ohne Ausbildung heißt aber nicht ohne Qualifizierung. Die Arbeit mit Kindern mit Autismus, ADHS, geistiger Behinderung oder emotionalen Störungen verlangt Wissen und Methoden. Ein von Trägern anerkanntes Zertifikat ist in der Eingliederungshilfe ein etablierter Nachweis. Einzelne Träger stellen zusätzliche Anforderungen, etwa wenn ein Kind einen komplexen Pflegebedarf hat.
Welche Voraussetzungen brauchst du als Schulbegleiter:in?
Für die Weiterbildung bei Care-er gibt es zwei formale Voraussetzungen. Pädagogische Vorerfahrung hilft, ist aber keine Pflicht.
- Deutsch auf Niveau B1. So kannst du klar mit Kindern, Eltern und Lehrkräften sprechen und Beobachtungen aufschreiben.
- Ein polizeiliches Führungszeugnis. Für den Kursstart reicht ein einfaches. Für den Einsatz verlangen Träger ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz. Es muss spätestens am ersten Schultag vorliegen. Du beantragst es beim Bürgeramt.
Ob du dich wohlfühlst, hängt von dir als Person ab. Du bist die zweite Person im Raum, nicht der Mittelpunkt. Du nimmst dich zurück, damit das Kind in die Klasse hineinwächst. Stundenplanänderungen und Krisen gehören dazu. Du stehst zwischen Familie, Schule und Träger. Klare, freundliche Kommunikation ist dein wichtigstes Werkzeug. Und du solltest überzeugt sein, dass Kinder mit Förderbedarf in die Regelschule gehören.
Du hast bisher kaum mit Kindern gearbeitet? Dann schau dir das Berufsfeld vorher genau an, am besten bei einer Hospitation an einer Schule mit Inklusionskonzept. Care-er vermittelt das auf Wunsch. Ob die Weiterbildung zu dir passt, prüfst du auf der Seite Passt der Kurs zu mir?.
Wie ist die Weiterbildung zur Schulbegleitung aufgebaut?
Die Weiterbildung umfasst 600 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten in 12 Wochen Vollzeit. Ein Pflichtpraktikum gibt es nicht. Statt eines kurzen Praktikums arbeitest du mit echten Fallbeispielen, Hospitationsvideos und Rollenspielen. Die Inhalte verteilen sich auf fünf Module:
| Modul | Inhalt | Umfang |
|---|---|---|
| 1: Pädagogik und Entwicklungspsychologie | Entwicklungsphasen, pädagogische Konzepte, spezifische Förderbedarfe, Beobachtung | 130 UE |
| 2: Inklusion in Bildungseinrichtungen | UN-Behindertenrechtskonvention, Schulformen, Teamarbeit, Hilfeplanung | 110 UE |
| 3: Kommunikation und Konfliktmanagement | Kommunikation mit Kindern, Eltern und Schulteam, Deeskalation | 110 UE |
| 4: Rechtliche Grundlagen | § 35a SGB VIII, §§ 99 ff. SGB IX, Vertragsbeziehungen, Datenschutz | 100 UE |
| 5: Methoden der individuellen Förderung | Strukturierungshilfen, soziales Lernen, herausforderndes Verhalten, Fallarbeit | 150 UE |
Du verstehst zuerst das Kind, dann das Umfeld, am Ende die Methoden für deinen Alltag. Jedes Modul endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Den ganzen Plan findest du im Lehrplan der Weiterbildung.
Nach dem Abschluss erhältst du das Zertifikat als Schulbegleiter:in / Integrationsassistenz. Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe erkennen es bundesweit an. Bestehst du die Prüfung nicht, kannst du sie direkt danach wiederholen, ohne Zusatzkosten. Eine gesetzliche Fortbildungspflicht wie bei Betreuungskräften gibt es nicht. Viele Träger erwarten aber, dass du dich regelmäßig fortbildest.
Kann ich die Weiterbildung zur Schulbegleitung online machen?
Ja. Bei Care-er läuft die Weiterbildung komplett online, als Live-Unterricht mit Fachdozent:innen. Mit dem adaptiven Lernsystem ALIS wiederholst du Inhalte in deinem Tempo. Ohne Praktikum musst du in den 12 Wochen nirgendwohin fahren.
- Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.
- Gleitzeit: Du startest morgens flexibel zwischen 8 und 10 Uhr.
- Rhythmus: Doppelstunden von rund 90 Minuten, danach Fallarbeit, Rollenspiele und Lernerfolgskontrollen. Dazwischen gibt es feste Pausen.
- Technik: Ein Laptop oder PC mit Webcam und Mikrofon.
Wirst du krank, meldest du dich ab. Verpasste Inhalte holst du mit Materialien und im Tutorium nach. Ein neuer Kurs startet alle 4 Wochen. Wie Live-Online-Unterricht in der Praxis funktioniert, liest du im Ratgeber Digitales Lernen: Funktioniert das?.
Wie wirst du Integrationshelfer:in mit Förderung?
Die Weiterbildung ist AZAV-zugelassen. Deshalb kann sie mit einem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert werden. Dann übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter 100 % der Kosten für Lehrgang, Prüfung und Material. Das Geld geht direkt an Care-er. Eine Anzahlung gibt es nicht. Dein Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld läuft weiter. Details stehen unter Grundsicherungsgeld und ALG.
- Beratungstermin vereinbaren: Sprich mit deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter über dein Ziel. Wie du dich vorbereitest, steht im Ratgeber Erstgespräch beim Jobcenter vorbereiten.
- Bildungsgutschein erhalten: Die Bewilligung dauert meist 2 bis 4 Wochen. Mehr dazu unter Bildungsgutschein erhalten.
- Gutschein einlösen: Er gilt meist 1 bis 3 Monate. Die Frist legt deine Behörde fest. Einlösen kannst du ihn nur bei AZAV-zugelassenen Trägern und Maßnahmen.
- Bei Ablehnung: Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Du bist noch unsicher, welcher Beruf passt? Dann kann ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III ein Zwischenschritt sein, etwa für ein Coaching zur Orientierung. Du arbeitest schon, hast aber keinen verwertbaren Berufsabschluss? Dann kannst du nach § 81 Abs. 2 SGB III trotzdem gefördert werden. Für Beschäftigte kommt außerdem das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III in Frage.
Ob du förderfähig bist, zeigt dir der Förder-Check. Die ausführliche Anleitung zum Antrag steht im Ratgeber Bildungsgutschein richtig beantragen.
Wie geht es nach der Weiterbildung weiter?
Mit dem Zertifikat bewirbst du dich bei freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe. Sie setzen Schulbegleitungen an Regelschulen, Förderzentren und in Inklusionsklassen ein. Auch in anderen Feldern, etwa im offenen Ganztag, hilft dir das Zertifikat. Offene Stellen, Verdienst und Einblicke in den Alltag findest du auf Specialist Match.
Dein nächster Schritt.
Alle Details findest du auf der Seite zur Weiterbildung zur Schulbegleitung. Care-er ist ein AZAV-zugelassener Bildungsträger (Trägerzulassung W-26-26680, zertifiziert durch GUTcert). Mehr dazu steht unter Qualitätsmanagement. Ob der Bildungsgutschein für dich in Frage kommt, klären wir in einer individuellen Beratung.
Quellen: § 35a SGB VIII; §§ 99 ff. SGB IX; § 30a Bundeszentralregistergesetz; § 45, § 81, § 82 und § 159 SGB III; § 84 SGG; Bundesagentur für Arbeit, Informationen zum Bildungsgutschein auf arbeitsagentur.de.
