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Ratgeber · Weiterbildung

Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte: 16 Stunden pro Jahr

Die Fortbildungspflicht gilt, solange du in einer stationären Einrichtung arbeitest. Wir erklären, woher sie kommt, was zählt und wie du sie nachweist.

Care-er Redaktion
6 Min. LesezeitSeptember 2026

Mit dem Zertifikat als Betreuungskraft ist das Lernen nicht vorbei. Viele erfahren von der jährlichen Fortbildungspflicht erst im ersten Job, wenn die Einrichtung nach Nachweisen fragt.

Woher kommt die Pflichtfortbildung?

Grundlage ist die Richtlinie nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften, kurz Betreuungskräfte-RL. Der GKV-Spitzenverband beschließt sie, das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt sie. § 4 Abs. 1 nennt drei Bausteine, die du nachweisen musst: das Orientierungspraktikum, die Qualifizierungsmaßnahme und regelmäßige Fortbildungen, solange du beschäftigt bist.

Den Umfang regelt § 4 Abs. 4: jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden. Die Fortbildung soll dein Wissen aktualisieren und dir helfen, deine berufliche Praxis zu reflektieren. Der Hintergrund: Einrichtungen finanzieren zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI über Vergütungszuschläge der Pflegekasse (§ 84 Abs. 8 und § 85 Abs. 8 SGB XI). Dafür müssen ihre Betreuungskräfte die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.

Für wen gilt die Pflicht?

Die Pflicht gilt für zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen. Dazu zählt die Richtlinie Pflegeheime, Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Die Richtlinie unterscheidet nicht, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob arbeitest.

Für ambulante Angebote gelten eigene Regeln, etwa für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Diese legen meist die Länder fest. Auch dort kann es eine Fortbildungspflicht geben, aber mit anderem Umfang. Arbeitest du ambulant, frag deinen Arbeitgeber nach den Vorgaben.

Was bedeutet „jährlich“ konkret?

Die Richtlinie sagt nicht ausdrücklich, ob das Kalenderjahr oder das Beschäftigungsjahr gemeint ist. Auch zum ersten Jahr nach der Qualifizierung macht sie keine Angabe. In der Praxis legen viele Einrichtungen einen festen Rhythmus fest, oft im Rahmen ihrer Fortbildungsplanung.

Ob du die 16 UE (1 UE = 45 Minuten) am Stück machst oder verteilst, lässt die Richtlinie offen. Du kannst zum Beispiel zwei Tagesseminare besuchen oder kürzere Einheiten über das Jahr sammeln. Entscheidend ist, dass mindestens 16 Unterrichtsstunden zusammenkommen und du sie belegen kannst.

Welche Themen zählen als Fortbildung?

Einen festen Themenkatalog schreibt die Richtlinie nicht vor. Sinnvoll sind Themen, die an die Inhalte von Basis- und Aufbaukurs anknüpfen. Zum Beispiel:

  • Kommunikation mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Beschäftigungsangebote, Biografiearbeit und Freizeitgestaltung
  • Bewegungsangebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
  • Rechtskunde, etwa Haftung, Schweigepflicht und Datenschutz
  • Erste Hilfe und Verhalten im Notfall
  • Hygiene, Ernährung und Umgang mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Zusammenarbeit mit Pflegekräften, Angehörigen und Ehrenamtlichen
  • Fallbesprechungen und Supervision zur Reflexion der eigenen Praxis

Ob eine Veranstaltung anerkannt wird, zum Beispiel eine interne Schulung, klärst du am besten vorab mit deiner Pflegedienstleitung.

Kann ich die Pflichtfortbildung online machen?

Die Betreuungskräfte-RL legt keine Unterrichtsform fest. Sie verlangt Unterrichtsstunden, aber keine Präsenz. Online-Fortbildungen sind deshalb grundsätzlich denkbar. Achte aber auf echten Unterricht, am besten mit Live-Anteilen und Austausch. Denn die Richtlinie verlangt auch, dass du deine Praxis reflektierst. Ein reines Lernvideo ohne Rückfragen erfüllt dieses Ziel womöglich nur teilweise.

Ob deine Einrichtung eine Online-Fortbildung akzeptiert, entscheidet sie in der Regel selbst. Frag deshalb vor der Anmeldung nach.

Care-er unterrichtet angehende Betreuungskräfte bereits vollständig online: live mit Fachdozent:innen, ergänzt durch das adaptive Lernsystem ALIS.

Wer bezahlt die Fortbildung, und zählt sie als Arbeitszeit?

Die Richtlinie regelt nicht, wer die Kosten trägt und ob die Fortbildung Arbeitszeit ist. Ohne Fortbildung kann die Einrichtung dich aber nicht als zusätzliche Betreuungskraft einsetzen. Deshalb organisieren und bezahlen viele Arbeitgeber sie. Verbindlich ist das nur, wenn es im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht.

Förderprogramme wie der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III sind vor allem für längere Weiterbildungen gedacht. Das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III setzt eine Maßnahme von mehr als 120 Stunden voraus. Für 16 Stunden passt es also nicht. Für größere Schritte wie Zusatzmodule oder einen Berufswechsel kann eine Förderung dagegen interessant sein.

Wie weist du die Fortbildung nach?

Laut Richtlinie sind die Qualifikationsanforderungen „nachzuweisen“. Heb deshalb jede Teilnahmebescheinigung auf und gib deiner Einrichtung eine Kopie. Eine aussagekräftige Bescheinigung enthält in der Regel:

  • deinen Namen
  • Datum und Dauer der Fortbildung
  • den Umfang in Unterrichtsstunden
  • die Themen oder Inhalte
  • den Namen des Anbieters und eine Unterschrift oder Bestätigung

Führe am besten eine Mappe oder einen digitalen Ordner mit allen Nachweisen, beginnend mit deinem Zertifikat. So hast du bei einem Jobwechsel alles zur Hand.

Was passiert, wenn die 16 Stunden fehlen?

Konkrete Folgen nennt die Richtlinie nicht. Die Fortbildung gehört aber zu den Anforderungen, die nachgewiesen werden müssen. Weder du noch deine Einrichtung sollten es darauf ankommen lassen. Fehlen dir gegen Jahresende noch Stunden, sprich rechtzeitig mit deiner Leitung.

Fortbildung oder Weiterbildung: Wie geht es danach weiter?

Die Pflichtfortbildung hält dein Wissen aktuell. Willst du dich spezialisieren, gibt es bei Care-er Zusatzmodule zur Betreuungskraft-Weiterbildung. Sie umfassen jeweils 3 Wochen und 150 UE. Willst du langfristig pflegerisch arbeiten, behalte die neue bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz im Blick. Sie startet am 1. Januar 2027.

Du hast noch keine Qualifikation als Betreuungskraft? Dann ist die Weiterbildung zur Betreuungskraft bei Care-er der erste Schritt. Sie läuft online: 450 UE, 80 Stunden Pflichtpraktikum, IHK-Zertifikat und Zertifikat nach § 43b und § 53b SGB XI. Mehr zum Abschluss liest du unter Prüfung und Zertifikat. Mit einem Bildungsgutschein werden 100 % der Kosten übernommen. Ob du förderfähig bist, klären wir in einer individuellen Beratung.

Quellen: Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) des GKV-Spitzenverbands, insbesondere § 4 Abs. 1 und Abs. 4, zuletzt geändert durch Beschluss vom 21.10.2022; §§ 43b, 45a, 53b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI; §§ 81 und 82 SGB III; Pressemitteilung des BMG vom 09.10.2025 zur Pflegefachassistenzausbildung. Stand: September 2026.

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