Wer Förderung für eine Weiterbildung sucht, stößt schnell auf diese vier Begriffe. Wer das falsche Instrument beantragt, verliert Zeit. Nach diesem Artikel weißt du, mit welcher Frage du in dein Beratungsgespräch gehst.
Die vier Förderinstrumente auf einen Blick.
| Bildungsgutschein | AVGS | Bildungsscheck | Aufstiegs-BAföG | |
|---|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 81 SGB III | § 45 SGB III | Programm des jeweiligen Bundeslandes | Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) |
| Wer vergibt? | Agentur für Arbeit oder Jobcenter | Agentur für Arbeit oder Jobcenter | Je nach Land unterschiedlich | Zuständige Behörde im Bundesland |
| Wofür? | Berufliche Weiterbildung bis hin zum Berufsabschluss | Aktivierung und berufliche Eingliederung, zum Beispiel Coaching | Berufliche Weiterbildung, meist für Beschäftigte | Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel zur Meister:in oder Fachwirt:in |
| Für wen? | Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Beschäftigte ohne verwertbaren Berufsabschluss | In der Regel Arbeitslose und Arbeitsuchende | Je nach Landesprogramm | In der Regel Menschen mit Berufsabschluss oder vergleichbarer Qualifikation |
| Kosten | 100 % der Lehrgangs-, Prüfungs- und Materialkosten | Kosten der Maßnahme | Meist anteilige Förderung | Zuschuss und Darlehen |
| Träger | Nur AZAV-zugelassene Träger und Maßnahmen | Nur zugelassene Träger und Maßnahmen | Je nach Landesprogramm | Fortbildungen, die die Voraussetzungen des AFBG erfüllen |
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterbildung. Er ist für dich gedacht, wenn du arbeitslos bist, dir Arbeitslosigkeit droht oder dir ein Berufsabschluss fehlt. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft, ob die Weiterbildung für deine berufliche Eingliederung nötig ist. Ist das der Fall, bekommst du den Gutschein. Du löst ihn bei einem AZAV-zugelassenen Träger deiner Wahl ein.
Der Bildungsgutschein übernimmt 100 % der Kosten für Lehrgang, Prüfung und Material. Das Geld geht direkt an den Träger. ALG I oder Grundsicherungsgeld laufen weiter. Der Gutschein gilt meist 1 bis 3 Monate. Die Bewilligung dauert meist 2 bis 4 Wochen. Mehr dazu auf der Seite zum Bildungsgutschein.
Was ist der AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beruht auf § 45 SGB III. Er fördert Maßnahmen, die dich an den Arbeitsmarkt heranführen und Hindernisse abbauen. Typisch sind Coachings, Bewerbungstrainings oder kurze Maßnahmen zur beruflichen Orientierung. Eine vollständige Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss ist damit nicht vorgesehen.
Bildungsgutschein oder AVGS?
Die Kernfrage lautet: Brauchst du eine neue Qualifikation oder Unterstützung auf dem Weg in den Job? Willst du einen neuen Beruf lernen oder einen Abschluss nachholen, passt der Bildungsgutschein. Bist du schon qualifiziert und brauchst Hilfe beim Bewerben oder bei der Orientierung, passt eher der AVGS. Beides kann auch nacheinander sinnvoll sein. Mehr dazu auf unserer Seite zum AVGS.
Was ist der Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck ist kein Bundesinstrument, sondern ein Programm einzelner Bundesländer. Ein einheitliches Gesetz gibt es nicht. Name, Voraussetzungen, Förderhöhe und Antragsweg sind je nach Land verschieden. Nicht jedes Land hat ein solches Programm. Oft richten sich die Programme an Beschäftigte und kleinere Betriebe und übernehmen einen Teil der Kosten.
Bildungsgutschein oder Bildungsscheck?
Bist du arbeitslos oder droht dir Arbeitslosigkeit, ist der Bildungsgutschein der erste Weg. Ein Bildungsscheck des Landes kann interessant sein, wenn du beschäftigt bist und dich nebenbei weiterbilden willst. Ob sich beides kombinieren lässt und ob eine Weiterbildung förderfähig ist, entscheidet die jeweilige Programmstelle.
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG beruht auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es fördert Fortbildungen zu einem höheren Abschluss, etwa zur Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in oder Erzieher:in. Voraussetzung ist meist ein Berufsabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation. Die Fortbildung muss bestimmte Anforderungen an Umfang und Abschluss erfüllen. Gefördert wird mit Zuschuss und Darlehen: für Lehrgang und Prüfung, bei Vollzeit auch für den Lebensunterhalt.
Anders als beim Bildungsgutschein spielt es keine Rolle, ob du arbeitslos bist. Den Antrag stellst du bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes, nicht bei der Agentur für Arbeit.
Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG?
Hier entscheidet dein Ziel. Für einen neuen Beruf oder einen ersten Abschluss passt der Bildungsgutschein. Für die nächste Stufe auf einem bestehenden Abschluss ist das Aufstiegs-BAföG gedacht. Nicht jede Weiterbildung ist aber eine Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG.
Und wenn du einen Job hast?
Für Beschäftigte gibt es zusätzlich die Förderung nach § 82 SGB III, bekannt als Qualifizierungschancengesetz. Dabei fördert die Agentur für Arbeit deine Weiterbildung gemeinsam mit deinem Arbeitgeber. Den Antrag stellt der Arbeitgeber. Die Höhe der Förderung legt die Agentur im Einzelfall fest. Details findest du unter Qualifizierungschancengesetz. Fehlt dir ein Berufsabschluss, kommt auch als Beschäftigte:r ein Bildungsgutschein in Frage (§ 81 Abs. 2 SGB III). Zum Weiterbildungsgeld informieren wir auf der Seite Weiterbildungsgeld.
Welches Förderinstrument passt zu dir?
Diese Fragen geben dir eine erste Orientierung. Eine Beratung ersetzen sie nicht.
- Du bist arbeitslos oder dir droht Arbeitslosigkeit, und du willst dich beruflich neu aufstellen. Dann frag bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach einem Bildungsgutschein.
- Du bist arbeitslos und brauchst vor allem Hilfe bei Bewerbung oder Orientierung. Dann frag nach einem AVGS.
- Du bist beschäftigt und willst dich weiterbilden. Dann prüfe, ob dein Arbeitgeber eine Förderung nach § 82 SGB III mitträgt oder ob dein Bundesland einen Bildungsscheck anbietet.
- Du hast einen Berufsabschluss und willst den nächsten Karriereschritt gehen. Dann informiere dich über das Aufstiegs-BAföG.
Eine erste Einschätzung zum Bildungsgutschein gibt dir unser Förder-Check. Wie du das Gespräch mit der Behörde vorbereitest, liest du in Bildungsgutschein richtig beantragen und in Erstgespräch beim Jobcenter vorbereiten.
Welche Förderung für die Kurse bei Care-er in Frage kommt.
Care-er ist als Träger nach AZAV zugelassen (Trägerzulassung W-26-26680, zertifiziert durch GUTcert). Unsere Kurse sind deshalb grundsätzlich mit Bildungsgutschein förderfähig. Die Entscheidung im Einzelfall trifft deine Behörde.
- Betreuungskraft: 450 UE (1 UE = 45 Minuten) und 80 Stunden Pflichtpraktikum, Abschluss mit IHK-Zertifikat und Zertifikat nach § 43b und § 53b SGB XI. Mehr dazu unter Prüfung und Zertifikat.
- Schulbegleiter:in: 600 UE in 12 Wochen.
- ZFA-Weiterbildung: staatlich anerkannter Berufsabschluss über Teilqualifizierungen und Externenprüfung.
Alle Kurse laufen online mit Live-Unterricht und unserem Lernsystem ALIS. Mehr zur Qualität unserer Maßnahmen findest du unter Qualitätsmanagement.
Unsicher, welche Förderung passt? In der individuellen Beratung klären wir gemeinsam, welcher Weg realistisch ist und welche Unterlagen du brauchst.
Quellen: § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung); § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung); § 82 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmer:innen); Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG); Informationen der Bundesagentur für Arbeit auf arbeitsagentur.de.
