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Ratgeber · Weiterbildung

Externenprüfung ZFA: Zulassung, Ablauf, Vorbereitung

Mit der Externenprüfung wirst du ZFA, auch ohne klassische Ausbildung. Du legst dieselbe Prüfung ab und erhältst denselben staatlich anerkannten Abschluss.

Care-er Redaktion
6 Min. LesezeitSeptember 2026

Als Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r brauchst du einen Berufsabschluss. Der bekannteste Weg ist die dreijährige Ausbildung mit Ausbildungsvertrag und Berufsschule. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt aber auch Menschen ohne Ausbildungsvertrag zur Abschlussprüfung zu. Das nennt man Externenprüfung oder externe Abschlussprüfung.

Die Externenprüfung ist keine leichtere Variante. Anders ist nur der Weg zur Prüfung.

Was ist die Externenprüfung ZFA?

Zuständig für die Externenprüfung sind die Zahnärztekammern. Sie erlassen eigene Prüfungsordnungen, entscheiden über die Zulassung und nehmen die Prüfung ab. Anmeldefristen, Gebühren und Termine können sich deshalb von Kammer zu Kammer unterscheiden.

Welche Wege zur Zulassung gibt es?

Das BBiG kennt zwei Wege zur Zulassung. Welcher passt, hängt davon ab, ob du schon lange im Beruf arbeitest oder eine strukturierte Weiterbildung machst.

Zulassung über Berufserfahrung nach § 45 Abs. 2 BBiG.

Du musst mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet haben. Bei der dreijährigen ZFA-Ausbildung sind das viereinhalb Jahre in einer Zahnarztpraxis. Davon kann ganz oder teilweise abgesehen werden. Dafür machst du mit Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft, dass du die berufliche Handlungsfähigkeit hast. Auch Zeiten im Ausland können zählen.

Welche Nachweise nötig sind, legt die jeweilige Zahnärztekammer fest. Das können etwa Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen oder Bescheinigungen der Praxis sein.

Zulassung über einen gleichwertigen Bildungsgang.

Der zweite Weg führt über eine Weiterbildung, die einer Ausbildung inhaltlich, zeitlich und praktisch gleichwertig ist. Die Zahnärztekammern dürfen dafür eigene Prüfungsordnungen erlassen. Angelehnt an § 43 Abs. 2 BBiG lassen sie Personen mit gleichwertigem Bildungsgang zur Prüfung zu. Diesen Weg gehst du mit der ZFA-Weiterbildung bei Care-er.

Die Weiterbildung besteht aus sechs aufeinander aufbauenden Teilqualifizierungen (TQs) von je etwa sechs Monaten. Jede TQ entspricht § 10 der Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Berlin und endet mit einer Kompetenzfeststellung. Die Zahnärztekammer Berlin erkennt die Weiterbildung als gleichwertig zur klassischen ZFA-Ausbildung an. Ein jährliches Audit weist nach, dass die AZAV-zertifizierten TQs diese Gleichwertigkeit sicherstellen. Viereinhalb Jahre Berufstätigkeit musst du dann nicht nachweisen.

Zwei Wege zur Externenprüfung ZFA im Vergleich.
Über BerufserfahrungÜber die Care-er-Weiterbildung
Rechtsgrundlage§ 45 Abs. 2 BBiGPrüfungsordnung der Kammer, angelehnt an § 43 Abs. 2 BBiG
VoraussetzungMindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im Beruf oder Glaubhaftmachung der HandlungsfähigkeitAbschluss aller Teilqualifizierungen mit Kompetenzfeststellungen
VorbereitungIn Eigenregie oder mit einem VorbereitungskursStrukturiert über sechs TQs nach Rahmenlehrplan
FörderungJe nach VorbereitungsangebotÜber Bildungsgutschein nach § 81 SGB III möglich

Welcher Weg passt zu dir?

Arbeitest du seit vielen Jahren in einer Zahnarztpraxis und kennst alle Bereiche von Empfang über Assistenz bis Abrechnung? Dann kann die Zulassung über Berufserfahrung passen. Die Kammer prüft deine Nachweise aber im Einzelfall. Die Vorbereitung organisierst du dann weitgehend selbst. Bist du neu im Beruf oder kennst nur einzelne Bereiche, ist ein strukturierter Bildungsgang meist sicherer. Er deckt alle Inhalte des Rahmenlehrplans ab und bereitet dich Schritt für Schritt vor. Wie Teilqualifizierungen funktionieren, erklären wir im Artikel Teilqualifizierung erklärt.

Wo legst du die Prüfung ab?

Mit der Care-er-Weiterbildung legst du die Prüfung standardmäßig bei der Zahnärztekammer Berlin ab, weil Care-er dort ansässig ist. Die Zulassung gilt unabhängig von deinem Wohn- oder Arbeitsort (§ 12 Abs. 3 der Prüfungsordnung). Zur Prüfung reist du nach Berlin. Die Termine stehen früh fest, so kannst du gut planen.

Auf Wunsch kannst du die Zulassung auch bei jeder anderen Zahnärztekammer beantragen, denn das Curriculum entspricht dem bundesweiten Rahmenlehrplan. Die Kammer vor Ort entscheidet dann nach ihrer eigenen Prüfungsordnung.

Wie läuft die Externenprüfung ab?

Grundlage sind die Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte und die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer. Geprüft wird deine berufliche Handlungsfähigkeit. Die Frage ist also: Kannst du die Aufgaben einer ZFA in der Praxis sicher übernehmen?

Du meldest dich innerhalb einer Frist bei der zuständigen Kammer an. Die Kammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen und teilt dir das Ergebnis mit. In der Care-er-Weiterbildung begleiten wir dich durch diese Schritte.

Was passiert, wenn du nicht bestehst?

Nach § 37 Abs. 1 BBiG kannst du eine nicht bestandene Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Wie Wiederholungstermine und bestandene Prüfungsteile behandelt werden, regelt die Prüfungsordnung der Kammer.

So bereitest du dich auf die Externenprüfung vor.

Verteile die Vorbereitung über die ganze Zeit, statt kurz vor dem Termin zu beginnen. Genau dafür sind Teilqualifizierungen gemacht. Du lernst den Stoff Etappe für Etappe und weist dein Wissen nach jeder TQ in einer Kompetenzfeststellung nach. So weißt du früh, wo du nacharbeiten solltest.

  • Theorie und Praxis verbinden: Du lernst drei Tage pro Woche live online mit Fachdozent:innen und arbeitest zwei Tage in einer Zahnarztpraxis. Was du lernst, wendest du direkt an.
  • Lernweg anpassen: Das adaptive Lernsystem ALIS bietet jedes Thema in mehreren Formaten an. Es erkennt, wo du unsicher bist, damit du gezielt wiederholst.
  • Alle Themenfelder abdecken: Die sechs TQs reichen von Teamarbeit und Praxisorganisation über Hygiene, Röntgen und Notfallmanagement bis zur Prophylaxe. Dazu kommen chirurgische und prothetische Behandlungen und die Abrechnung.
  • Früh planen: Stimm Anreise und freie Tage für die Prüfung rechtzeitig mit deiner Praxis ab.

Hast du schon mindestens zwei Jahre in einer Zahnarztpraxis gearbeitet? Dann kannst du TQ 1 überspringen, wenn du die Kompetenzfeststellung dazu bestehst. Die Weiterbildung dauert dann etwa zweieinhalb statt drei Jahre. Den Aufbau findest du im Lehrplan der ZFA-Weiterbildung. Details zur Anerkennung stehen unter Abschluss und Anerkennung.

Wie wird der Weg zur Prüfung gefördert?

Die ZFA-Weiterbildung bei Care-er ist AZAV-zertifiziert. Sie kann über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert werden. Der Gutschein übernimmt 100 % der Kosten für Lehrgang, Prüfung und Lernmaterial. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren, eine Arbeitserlaubnis und kein verwertbarer Berufsabschluss. Auch Beschäftigte ohne verwertbaren Abschluss können gefördert werden (§ 81 Abs. 2 SGB III). Die Entscheidung trifft deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter im Einzelfall. Wie du den Antrag vorbereitest, liest du in Bildungsgutschein richtig beantragen.

Dein nächster Schritt.

Welcher Zulassungsweg der richtige ist, hängt von deiner Situation ab. Alle Fakten zur Weiterbildung findest du auf der Kursseite Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA). Deinen Weg und deine Förderfähigkeit klären wir in der individuellen Beratung.

Quellen: § 37 Abs. 1 BBiG (Wiederholung der Abschlussprüfung); § 43 Abs. 2 BBiG (Zulassung aus Bildungsgängen); § 45 Abs. 2 BBiG (Zulassung in besonderen Fällen); Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, § 10 und § 12 Abs. 3; Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten; § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung); Informationen der Bundesagentur für Arbeit auf arbeitsagentur.de.

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