Beim Bildungsgutschein denken viele sofort an Arbeitslosigkeit. Das ist verständlich, denn die meisten Gutscheine gehen an Menschen ohne Job. Das Gesetz ist aber weiter gefasst. § 81 SGB III spricht von Arbeitnehmer:innen, also auch von Menschen, die gerade arbeiten. Entscheidend ist, ob die Weiterbildung für deine berufliche Zukunft notwendig ist.
Am Ende entscheidet immer deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter im Einzelfall.
Gibt es den Bildungsgutschein für Berufstätige?
Ja, grundsätzlich schon. Nach § 81 Abs. 1 SGB III kann eine Weiterbildung gefördert werden, wenn sie notwendig ist. Dafür gibt es drei Gründe: Sie bringt dich aus der Arbeitslosigkeit in Arbeit. Sie wendet drohende Arbeitslosigkeit ab. Oder dir fehlt ein Berufsabschluss. Die letzten beiden Gründe betreffen gerade Menschen mit Job. Außerdem musst du vor Beginn beraten worden sein. Kurs und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein.
Dazu kommt ein weiterer Weg: Dein Arbeitgeber beteiligt sich an einer Weiterbildung nach § 82 SGB III.
Bildungsgutschein mit Job, aber ohne Berufsabschluss.
Arbeitest du ohne Berufsabschluss, ist eine Förderung nach § 81 Abs. 2 SGB III möglich. Ziel ist, dass du einen Abschluss nachholst und langfristig bessere Chancen hast. Das Gesetz zählt auch manche Menschen mit Abschluss dazu. Sie arbeiten seit mehr als vier Jahren an- oder ungelernt. Voraussetzung ist, dass eine Rückkehr in den erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr möglich ist.
Ein Beispiel bei uns ist die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA). Über Teilqualifizierungen und eine Externenprüfung vor der Zahnärztekammer erreichst du einen staatlich anerkannten Berufsabschluss. Der Weg dauert rund 3 Jahre, mit zwei Tagen Praxis pro Woche. Ob das zu deinem Job passt, klärst du früh mit deinem Arbeitgeber und mit uns.
Bildungsgutschein ohne Arbeitslosigkeit: Wenn dein Job endet.
Du musst nicht erst arbeitslos sein. Auch drohende Arbeitslosigkeit kann reichen. Das ist etwa der Fall, wenn du gekündigt wurdest, dein befristeter Vertrag ausläuft oder deine Stelle wegfällt. Dann kann die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung fördern, damit du gar nicht erst arbeitslos wirst.
Melde dich rechtzeitig arbeitsuchend. Nach § 38 Abs. 1 SGB III musst du das spätestens drei Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses tun. Erfährst du es später, hast du ab dann drei Tage Zeit. Die Meldung zählt auch für dein Arbeitslosengeld. Sprich im selben Termin gleich die Weiterbildung an.
Bildungsgutschein ohne Leistungsbezug: Geht das?
Ja. Der Bildungsgutschein hängt nicht am Bezug von Arbeitslosengeld. Auch ohne ALG I kannst du gefördert werden, etwa wenn die Anwartschaftszeit fehlt. Entscheidend sind die Voraussetzungen aus § 81 SGB III: Notwendigkeit, Beratung und ein zugelassener Kurs. Zuständig ist dann meist die Agentur für Arbeit.
Bekommst du Grundsicherungsgeld, ist dein Jobcenter zuständig. Das gilt auch, wenn du arbeitest und das Jobcenter dein Einkommen aufstockt. Das Jobcenter fördert Weiterbildung über § 16 SGB II, der auf das SGB III verweist. ALG I oder Grundsicherungsgeld laufen während der geförderten Weiterbildung weiter. Mehr dazu unter Grundsicherungsgeld und ALG.
Bildungsgutschein mit Minijob: Was du wissen solltest.
Ein Minijob schließt den Bildungsgutschein nicht aus. Arbeitest du weniger als 15 Stunden pro Woche, giltst du meist weiter als arbeitslos (§ 138 Abs. 3 SGB III). Dann gelten für dich grundsätzlich dieselben Regeln wie für andere Arbeitslose.
Kläre, ob du den Minijob während des Kurses behalten kannst. Das hängt vom Zeitaufwand und den Unterrichtszeiten ab. Nebeneinkommen wird je nach Leistung unterschiedlich angerechnet. Sprich das offen im Beratungstermin an.
Förderung über deinen Arbeitgeber: das Qualifizierungschancengesetz.
Mit festem Job gibt es noch einen Weg: das Qualifizierungschancengesetz nach §§ 81, 82 SGB III. Hier arbeiten du, dein Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit zusammen. Den Antrag stellt dein Arbeitgeber. Die Agentur kann die Lehrgangskosten bis 100 % übernehmen. Zusätzlich kann sie deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Lohn zahlen, solange du im Kurs bist.
Die Höhe der Förderung legt die Agentur im Einzelfall fest. Details stehen auf der Seite zum Qualifizierungschancengesetz. Der erste Schritt ist ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Danach meldet ihr euch gemeinsam beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Weiterbildung und Job: Wie passt das zeitlich zusammen?
Kurse mit Bildungsgutschein laufen oft in Vollzeit. Unser Kurs zur Betreuungskraft umfasst 450 UE (1 UE = 45 Minuten) und 80 Stunden Pflichtpraktikum, also ca. 9 bis 11 Wochen. Die Weiterbildung zur Schulbegleiter:in umfasst 600 UE in 12 Wochen, ohne Pflichtpraktikum. Neben einem Vollzeitjob ist das kaum machbar. Neben einem Minijob oder in Absprache mit deinem Arbeitgeber kann es klappen.
Alle Kurse bei Care-er laufen online, mit Live-Unterricht bei Fachdozent:innen und dem adaptiven Lernsystem ALIS. Das spart Fahrtzeit.
So gehst du vor, wenn du arbeitest.
- Kläre deinen Fall: kein Berufsabschluss, drohende Arbeitslosigkeit oder Weiterbildung mit deinem Arbeitgeber.
- Wähle einen konkreten Kurs bei einem AZAV-zugelassenen Träger. Hol dir die Maßnahmenbeschreibung.
- Mach einen Beratungstermin bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter, bevor der Kurs beginnt.
- Sprich mit deinem Arbeitgeber, wenn der Kurs in deine Arbeitszeit fällt oder § 82 SGB III in Frage kommt.
- Nach der Bewilligung löst du den Gutschein ein, solange er gilt. Das sind meist ein bis drei Monate.
Wie du den Termin vorbereitest, steht in Bildungsgutschein richtig beantragen. Eine erste Einschätzung gibt dir der Förder-Check.
Was der Bildungsgutschein abdeckt.
Mit Bewilligung übernimmt der Gutschein 100 % der Kosten für Lehrgang, Prüfung und Lernmaterial. Das Geld geht direkt an den Träger. Du streckst nichts vor. Die Bewilligung dauert meist 2 bis 4 Wochen. Brichst du ohne wichtigen Grund ab, droht eine Sperrzeit (§ 159 SGB III). Plane deshalb realistisch, ob Job, Familie und Kurs zusammenpassen. Was nach der Bewilligung passiert, steht unter Bildungsgutschein erhalten.
Lass dich individuell beraten.
Bei Berufstätigen entscheiden oft kleine Details über die Förderung. In der individuellen Beratung klären wir, welcher Weg für dich realistisch ist. Unsere Kurse: Betreuungskraft, Schulbegleiter:in und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA). Grundlagen zum Instrument findest du auf der Seite Bildungsgutschein.
Quellen: § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung); § 82 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmer:innen); § 38 Abs. 1 SGB III (Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung); § 138 Abs. 3 SGB III (Beschäftigungslosigkeit); § 159 SGB III (Sperrzeit); § 16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung); Informationen der Bundesagentur für Arbeit auf arbeitsagentur.de.
