Viele Betreuungskräfte fragen sich nach einiger Zeit: Möchte ich auch pflegerisch arbeiten? Bisher regelte jedes Bundesland diesen Weg anders. Es gab verschiedene Helfer- und Assistenzausbildungen mit eigener Dauer und eigenem Namen. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz.
Pflegefachassistenz ab 2027: Was ändert sich?
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dazu am selben Tag eine Pressemitteilung veröffentlicht. Laut BMG brauchte das Gesetz noch die Zustimmung des Bundesrats.
Laut BMG sind das die wichtigsten Eckpunkte:
- Start: ab dem 1. Januar 2027, bundesweit einheitlich geregelt.
- Dauer: in der Regel 18 Monate in Vollzeit, in Teilzeit bis zu 36 Monate.
- Verkürzung: möglich, vor allem bei einschlägiger Berufserfahrung.
- Zugang: in der Regel mit Hauptschulabschluss. Ohne Abschluss geht es bei positiver Prognose der Pflegeschule.
- Vergütung: Alle Auszubildenden bekommen eine angemessene Ausbildungsvergütung.
- Inhalt: generalistisch, mit Pflichteinsätzen in stationärer und ambulanter Langzeitpflege sowie im Krankenhaus.
- Weiterkommen: Danach ist die Ausbildung zur Pflegefachperson möglich, auch verkürzt.
Für dich als Betreuungskraft zählen vor allem drei Punkte. Erstens ist die Ausbildung mit 18 Monaten deutlich kürzer als eine dreijährige Pflegefachausbildung. In Teilzeit lässt sich die Ausbildung neben Familie oder Job planen. Zweitens kann Berufserfahrung die Ausbildung verkürzen. Ob deine Zeit als Betreuungskraft zählt, liest du weiter unten. Drittens kann die Assistenz ein Zwischenschritt zur Pflegefachperson sein. Das hilft, wenn du erst testen willst, ob Pflege zu dir passt. Außerdem regelt das Gesetz laut BMG die Anerkennung ausländischer Abschlüsse einheitlich, mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang.
Betreuungskraft und Pflegefachassistenz: Worin liegt der Unterschied?
Beide Berufe gibt es in Pflegeeinrichtungen. Sie unterscheiden sich aber grundlegend. Laut Richtlinie nach § 53b SGB XI sind zusätzliche Betreuungskräfte keine Pflegekräfte. Sie dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflege eingebunden werden. Behandlungspflege bleibt Pflegekräften vorbehalten. Die Pflegefachassistenz ist dagegen ein Pflegeberuf mit eigener, gesetzlich geregelter Ausbildung.
| Betreuungskraft | Pflegefachassistenz | |
|---|---|---|
| Schwerpunkt | Betreuung und Aktivierung, zum Beispiel Gespräche, Beschäftigung, Bewegung, Biografiearbeit | Pflegerische Versorgung im Team mit Pflegefachpersonen |
| Rechtsgrundlage | § 43b und § 53b SGB XI mit Betreuungskräfte-RL | Bundesgesetz zur Pflegefachassistenz, ab 2027 |
| Qualifizierung | Weiterbildung, laut Richtlinie mindestens 160 Unterrichtsstunden plus Praktika, bei Care-er 450 UE (1 UE = 45 Minuten) und 80 Stunden Praktikum | Ausbildung, in der Regel 18 Monate in Vollzeit |
| Einsatzorte | Stationäre Pflegeeinrichtungen einschließlich Tages- und Nachtpflege | Stationäre und ambulante Langzeitpflege, Krankenhaus |
| Finanzierung | zum Beispiel Bildungsgutschein nach § 81 SGB III | Ausbildungsvergütung laut BMG |
Die Weiterbildung zur Betreuungskraft ist kein Teil der Pflegefachassistenz und ersetzt sie nicht. Sie ist ein eigener Beruf. Trotzdem bringst du viel mit, was in der Pflege zählt. Dazu gehören Erfahrung mit Menschen mit Demenz, Kommunikation und Beobachtungsgabe. Auch den Alltag in einer Pflegeeinrichtung kennst du schon.
Kann ich als Betreuungskraft die Ausbildung verkürzen?
Offen ist, ob die Arbeit als Betreuungskraft als einschlägige Berufserfahrung zählt. Betreuung ist laut Richtlinie keine Pflege. Wahrscheinlich kommt es auf den Einzelfall an, etwa auf Dauer und Einsatzbereiche deiner Tätigkeit.
Dokumentiere deine Erfahrung trotzdem gut. Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen, dein Zertifikat und die Nachweise über deine jährlichen 16 UE Fortbildung helfen dir. Damit fragst du bei der Pflegeschule nach einer Verkürzung.
Gibt es eine Externenprüfung?
Bei einer Externenprüfung legst du die Abschlussprüfung ohne reguläre Ausbildung ab. In anderen Berufen brauchst du dafür meist längere einschlägige Berufserfahrung. Ein Beispiel bei uns ist die Zahnmedizinische Fachangestellte. Dort führen Teilqualifizierungen und eine Externenprüfung vor der Zahnärztekammer zum staatlich anerkannten Abschluss.
Ob das bei der Pflegefachassistenz geht, sagt die Pressemitteilung des BMG nicht. Bis das geklärt ist, gilt: Der Regelweg führt über eine Pflegeschule, gegebenenfalls verkürzt.
Wie finanzierst du die Ausbildung?
Die Ausbildung ist vergütet (siehe Eckpunkte oben). Die Weiterbildung zur Betreuungskraft läuft dagegen meist über einen Bildungsgutschein. Ob Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Pflegefachassistenz als Umschulung fördern, etwa bei Arbeitslosigkeit, klärt sich im Einzelfall.
Arbeitest du schon in einer Pflegeeinrichtung, frag auch deinen Arbeitgeber. Über das Qualifizierungschancengesetz nach §§ 81, 82 SGB III lassen sich Weiterbildungen von Beschäftigten fördern. Ob die Pflegefachassistenz dazu zählt, ist offen.
Was du jetzt schon tun kannst.
- Sammle Erfahrung in einer Pflegeeinrichtung, zum Beispiel als Betreuungskraft. So siehst du, ob ein Pflegeberuf zu dir passt.
- Prüfe deinen Schulabschluss. Meist brauchst du den Hauptschulabschluss.
- Frag Pflegeschulen in deiner Region nach Starts ab 2027 und nach Verkürzungen.
- Lass dich zur passenden Förderung beraten.
Lohnt sich der Einstieg als Betreuungskraft vor 2027?
Dein Zertifikat nach § 43b und § 53b SGB XI behält auch nach 2027 seinen Wert. Die Weiterbildung ist zudem kurz: Bei Care-er dauert die Kompakt-Ausbildung ca. 9 bis 11 Wochen. Kurse starten alle 4 Wochen. Mit einem Zusatzmodul (3 Wochen, 150 UE) kommst du zum Beispiel auf 14 Wochen.
Als Betreuungskraft kennst du bei Ausbildungsbeginn schon die Abläufe im Heim. Du hast erlebt, wie Pflege und Betreuung zusammenarbeiten. Ob die Zeit formal angerechnet wird, ist noch offen (siehe oben). Die Pflegefachassistenz selbst bietet Care-er nicht an.
Du willst zuerst als Betreuungskraft einsteigen? Inhalte, Ablauf und Abschluss stehen auf der Kursseite Weiterbildung zur Betreuungskraft. Mit Bildungsgutschein zahlt die Behörde 100 % der Kosten. Wie du ihn bekommst, steht unter Bildungsgutschein erhalten. Die passende Förderung klären wir in einer individuellen Beratung. Berufsalltag und offene Stellen in der Pflege findest du bei Specialist Match.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 09.10.2025 „Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz“; Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL), § 2; § 43b und § 53b SGB XI; §§ 81 und 82 SGB III. Stand: September 2026.
