Aufgebaut nach Prüfungsordnung
Jede Teilqualifizierung entspricht § 10 der Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Berlin.
Am Ende legst du die Externenprüfung vor der Zahnärztekammer ab.
Ab Kursstart bekommst du ein Teilnahme-Zertifikat. Damit zeigst du Praxen schon früh, dass du auf dem Weg zur ZFA bist.
Jede Teilqualifizierung endet mit einer Kompetenzfeststellung. Jedes bestandene TQ-Modul ist ein offizieller, verwertbarer Teilabschluss.
Jede Teilqualifizierung entspricht § 10 der Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Berlin.
Die Zahnärztekammer Berlin erkennt die Weiterbildung als gleichwertig zur klassischen ZFA-Ausbildung an. Grundlage ist § 43 Abs. 2 BBiG.
Der Abschluss gilt in ganz Deutschland, wie jeder Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz.
Unsere AZAV-Trägerzulassung stammt von der GUTcert GmbH. GUTcert ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Die Zulassung ist die Voraussetzung für die Förderung mit Bildungsgutschein.

In der Regel ja. Die Prüfung legst du vor der Zahnärztekammer Berlin ab, weil die Care-er Academy dort ihren Sitz hat. Die Zulassung hängt nicht von deinem Wohnort ab (§ 12 Abs. 3 der Prüfungsordnung). Die Termine stehen früh fest, so kannst du gut planen.
Ja. Auf Wunsch kann die Zulassung auch bei einer anderen Zahnärztekammer beantragt werden. Das Curriculum folgt dem bundesweiten Rahmenlehrplan.

Wir gehen sie im Erstgespräch konkret mit dir durch.
info@care-er.de