Cluster 1: Rechtliche & pflegerische Grundlagen
Was darfst du als Betreuungskraft tun, und was nicht? Was bedeuten die Pflegegrade in der Praxis? Diese Basis brauchst du für alles Weitere.
Der Basiskurs hat 450 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und 80 Stunden Pflichtpraktikum. Dazu kannst du vier Zusatzmodule wählen. Die Inhalte folgen der Richtlinie des GKV-Spitzenverbands nach § 53b SGB XI.
Die fünf Themencluster bauen aufeinander auf. Wir starten mit Recht und Grundlagen. So klärst du zuerst, wofür du zuständig bist. Dann folgen Krankheitslehre und Pflegekontext. Danach kommt das Herzstück: Kommunikation, Biografiearbeit und Beschäftigung. Stress, Prophylaxen und Netzwerke schließen die Theorie ab. Das Praktikum bringt alles in die Praxis.
Jedes Cluster leitet ein:e Fachreferent:in mit eigener Praxiserfahrung. Du lernst im Vortrag mit Bildern und Grafiken, in Kleingruppen an echten Fällen und im Rollenspiel. Am Ende jedes Clusters prüfst du dein Wissen.
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Was darfst du als Betreuungskraft tun, und was nicht? Was bedeuten die Pflegegrade in der Praxis? Diese Basis brauchst du für alles Weitere.
Viele Menschen, die du begleitest, sind krank. Du behandelst sie nicht. Aber du verstehst ihre Krankheit und reagierst passend.
Wie führst du ein Gespräch mit jemandem, der dich nicht mehr erkennt? Wie planst du eine Beschäftigung für eine Gruppe mit sehr unterschiedlichen kognitiven Fähigkeiten? Hier entsteht das Handwerk.
Der Beruf ist anspruchsvoll. Wer lange bleibt, hat Strategien gegen Stress und kennt die Strukturen um sich herum.
Das Praktikum ist Pflicht. Hier zeigst du, dass die Theorie in der Praxis ankommt.
Nein. Die 450 UE des Basiskurses sind Pflicht für das Zertifikat nach § 43b und § 53b SGB XI. Hast du schon einen Berufsabschluss, etwa in der Pflege, gibt es vielleicht einen besseren Weg für dich. Das klären wir im Erstgespräch.
Jedes Zusatzmodul ist einzeln buchbar und einzeln über den Bildungsgutschein förderfähig. Du kannst es direkt an den Basiskurs anhängen oder später belegen.
Wir prüfen den Lehrplan einmal im Jahr im internen Audit. Ändert sich das Gesetz, etwa das SGB XI, passen wir ihn an. Größere Änderungen stimmen wir mit der fachkundigen Stelle ab, die unsere AZAV-Zulassung betreut.