Persönliche Voraussetzungen
Du brauchst Empathie, Geduld, eine gute Beobachtungsgabe und innere Stabilität. In manchen Häusern arbeitest du im Schichtdienst.
Hier findest du die Voraussetzungen, einen kurzen Selbstcheck und Stimmen aus dem Kurs.
Als Betreuungskraft nach § 43b und § 53b SGB XI begleitest du Menschen mit Pflegebedarf im Alltag. Du führst Gespräche, liest vor, gehst spazieren und kochst gemeinsam. Was du beobachtest, dokumentierst du.
Körperpflege, Medikamente, Wundversorgung und Lagerung übernimmst du nicht. Das macht das Pflegepersonal. Deshalb brauchst du keine medizinische Vorbildung. Trotzdem bist du für die Einrichtungen unverzichtbar, weil Pflegekräfte für Betreuung kaum Zeit haben.

Passen mindestens drei Punkte zu dir? Dann lohnt sich ein Erstgespräch.
Du bist unsicher? Im Erstgespräch gehen wir die Punkte gemeinsam durch.
Du brauchst Empathie, Geduld, eine gute Beobachtungsgabe und innere Stabilität. In manchen Häusern arbeitest du im Schichtdienst.
Du brauchst Deutsch auf B1-Niveau und 40 Stunden Orientierungspraktikum vor Kursbeginn. Nach dem Abschluss machst du jedes Jahr 16 UE (1 UE = 45 Minuten) Fortbildung.
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Ich habe meinen Vater bis zu seinem Tod gepflegt. Als ich danach wieder arbeiten wollte, war der Wiedereinstieg über den Bildungsgutschein der einzige Weg, der finanziell für mich gepasst hat. Heute begleite ich Bewohner:innen in einer Tagespflege und weiß genau, warum diese Arbeit gebraucht wird.

Sabine R., 52, Betreuungskraft in einer Tagespflege, Niedersachsen
Mit drei Kindern war ein Präsenzkurs nie eine Option. Die Gleitzeit am Morgen war für mich der entscheidende Punkt, so habe ich Schule, Kursstart und Mittagessen unter einen Hut bekommen. Der Live-Unterricht ist trotz online überraschend persönlich.

Yasemin Ö., 38, Quereinsteigerin aus dem Einzelhandel, NRW
Ich war über zehn Jahre raus aus dem Arbeitsleben. Im Erstgespräch hat das Team mir genau erklärt, was im Termin beim Jobcenter zu sagen ist, ohne diese Vorbereitung hätte ich den Gutschein wahrscheinlich nicht bekommen. Drei Wochen später saß ich im Kurs.
Annika M., 45, Wiedereinstieg nach Elternzeit, Brandenburg
BerufsalltagSpecialist Match ist die Jobplattform von Care-er. Dort erfährst du, wo du arbeiten kannst und was du verdienst.
Für beide Berufe brauchst du keine lange Ausbildung. Die Aufgaben sind aber klar getrennt. Eine Pflegehilfskraft hilft bei der Grundpflege, also beim Waschen, Anziehen, Lagern und Essen. Eine Betreuungskraft macht keine Grundpflege. Sie kümmert sich um die soziale Begleitung. Auch die Bezahlung durch die Pflegekasse läuft getrennt: Betreuung über § 43b SGB XI, Pflegehilfe über die normalen Pflegesätze.
Ja. Der nächste Schritt kann die Pflegefachassistenz sein. Diese staatlich anerkannte Ausbildung gibt es ab 2027 bundeseinheitlich. Sie dauert 18 Monate in Vollzeit oder bis zu 36 Monate in Teilzeit. Deine Erfahrung als Betreuungskraft hilft dir dabei. Danach kannst du die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann machen. In beiden Ausbildungen bekommst du eine Ausbildungsvergütung.

Schau dir den Kurs an oder schreib uns. Das Erstgespräch ist kostenlos.
info@care-er.de