Zum Inhalt springen
Care-er

Weiterbildungsprämie. Bis zu 2.500 € für bestandene Prüfungen.

Sie gilt für Umschulungen zu einem Berufsabschluss. Die Prämie kommt zur Förderung des Kurses dazu.

Auf einen Blick

1.000 € Zwischenprüfung
Du bekommst sie einmalig, sobald du bestanden hast.
1.500 € Abschlussprüfung
Du bekommst sie auch ohne bestandene Zwischenprüfung.
Geregelt in § 131a SGB III
Die Prämie gibt es seit 2016. Sie zahlt die Agentur für Arbeit.
Zusätzlich zur Leistung
Sie kommt zu ALG I, Grundsicherungsgeld und Weiterbildungsgeld dazu und wird nicht angerechnet.

Gilt die Prämie für unsere Kurse?

Unsere Kurse zur Betreuungskraft und zur Schulbegleitung führen nicht zu einem Beruf mit mindestens zwei Jahren Ausbildung. Für sie gibt es die Prämie deshalb nicht.

Wichtig wird sie, wenn du danach eine längere Umschulung machst, zum Beispiel zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

Wer ist berechtigt

Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.

Förderung nach § 81 oder § 82 SGB III

Deine Weiterbildung läuft über einen Bildungsgutschein oder über das Qualifizierungschancengesetz.

Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre

Beispiele sind Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Erzieher:in und Kaufleute im Gesundheitswesen.

Bestandene Prüfung

Die Teilnahme allein reicht nicht.

In drei Schritten zur Prämie.

  1. Kurs prüfen

    Im Erstgespräch klären wir mit dir, ob deine geplante Weiterbildung die Voraussetzungen erfüllt.

  2. Bewilligung

    Bei der Bewilligung des Bildungsgutscheins prüft deine Behörde auch den Anspruch auf die Prämie. Bei Unklarheiten helfen wir dir, sie mit deiner Sachbearbeiter:in zu klären.

  3. Prüfung bestehen, Prämie beantragen

    Reiche dein Prüfungszeugnis formlos bei deiner Sachbearbeiter:in ein. Die Auszahlung dauert meist wenige Wochen.

Passende Weiterbildungen

FAQ

Häufige Fragen.

Passt das zu deiner Situation? Wir klären es in der kostenlosen Beratung. Beratung buchen