Weiterbildungsgeld. 150 € pro Monat zusätzlich zur Leistung.
Du bekommst es, wenn deine Weiterbildung zu einem Abschluss führt.
Auf einen Blick
- Für die ganze Kursdauer
- Du bekommst es jeden Monat, bis die Weiterbildung endet.
- Seit Juli 2023
- Rechtsgrundlage ist § 87a SGB III.
- Automatisch ausgezahlt
- Einen eigenen Antrag brauchst du nicht. Ist deine Weiterbildung bewilligt, läuft die Zahlung von selbst.
- Keine Anrechnung
- Es mindert keine anderen Leistungen. ALG I, Grundsicherungsgeld und Wohngeld bleiben gleich.
Warum es das Weiterbildungsgeld gibt.
Das Weiterbildungsgeld kam 2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz. Weiterbildung soll sich auch finanziell lohnen. 150 € im Monat klingen nicht nach viel. Über einen Kurs von mehreren Monaten kommt aber ein spürbarer Betrag zusammen.
Weitere Eckdaten
Steuer- und beitragsfrei
Es ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2c EStG und frei von Sozialabgaben. Du bekommst den vollen Betrag.
Wer ist berechtigt
Alle vier Punkte müssen erfüllt sein.
Du bekommst ALG I oder Grundsicherungsgeld
Das Weiterbildungsgeld kommt zu dieser Leistung dazu.
Deine Weiterbildung führt zu einem Abschluss
Sie endet mit einem anerkannten Berufsabschluss oder einer Teilqualifikation. Reine Orientierung oder Coaching, etwa per AVGS, zählt nicht. Ob dein Kurs dazugehört, klären wir im Erstgespräch.
Die Weiterbildung dauert mindestens 4 Wochen in Vollzeit
Für kürzere Kurse gibt es kein Weiterbildungsgeld. Unsere Kurse dauern mindestens 9 Wochen.
Die Weiterbildung ist AZAV-zugelassen
Ohne AZAV-Zulassung gibt es weder Bildungsgutschein noch Weiterbildungsgeld.
Bei unseren Kursen sind die letzten beiden Punkte erfüllt.
In drei Schritten zum monatlichen Zuschuss.
Bewilligung
Deine Behörde bewilligt den Bildungsgutschein und prüft dabei, ob der Kurs zu einem Abschluss führt. Damit ist dein Anspruch geklärt.
Erste Zahlung
Die Zahlung beginnt im ersten Kursmonat. Du siehst sie als eigene Position in deinem Leistungsbescheid.
Laufende Zahlung
Die 150 € kommen zusammen mit deiner Leistung.
Passende Weiterbildungen
Diese Weiterbildungen bieten wir gefördert an: Betreuungskraft / Alltagsbegleiter:in, Schulbegleiter:in / Integrationsassistenz und Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r.
Häufige Fragen.
Das entscheidet deine Sachbearbeiter:in bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Grundlage ist die AZAV-Zulassung des Kurses.
Ja, das sind zwei verschiedene Leistungen. Das Weiterbildungsgeld gibt es jeden Monat während des Kurses. Die Prämie gibt es einmal nach einer bestandenen Prüfung. Erfüllst du beide Voraussetzungen, bekommst du beides.
Die Zahlung endet am Tag deines Austritts. Was du schon bekommen hast, musst du nicht zurückzahlen. Ohne wichtigen Grund kann beim ALG I aber eine Sperrzeit drohen, wie bei jedem Abbruch.
Ja, wenn dein Kurs nach dem 1. Juli 2023 begonnen hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Für Monate vor Juli 2023 gibt es kein Weiterbildungsgeld.
Passt das zu deiner Situation? Wir klären es in der kostenlosen Beratung. Beratung buchen