Qualifizierungschancengesetz. Weiterbildung im laufenden Arbeitsverhältnis.
Hier liest du, wer berechtigt ist und wie der Antrag läuft.
Auf einen Blick
- Bis 100 % Lehrgangskosten
- Wie viel die Agentur übernimmt, hängt unter anderem von der Größe deines Betriebs ab.
- Lohnkostenzuschuss bis 100 %
- Während der Weiterbildung kann dein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Lohn bekommen, inklusive Lohnnebenkosten.
- Antrag stellt der Arbeitgeber
- Meist bereitet ihr den Antrag gemeinsam vor.
- Nur AZAV-Kurse
- Der Kurs muss bei einem AZAV-zugelassenen Träger stattfinden. Das sind wir (Trägerzulassung Nr. W-26-26680).
Was das Gesetz regelt.
Das Qualifizierungschancengesetz gilt seit 2019. Es hilft Beschäftigten, wenn sich ihre Arbeit durch Digitalisierung und Strukturwandel verändert. Der Bildungsgutschein richtet sich eher an Arbeitsuchende. Dieses Gesetz ergänzt ihn für Menschen mit Job. Die Regeln stehen in § 81 und § 82 SGB III.
Weitere Eckdaten
Für alle Branchen
Das gilt für Handel und Handwerk genauso wie für die Pflege.
Wer ist berechtigt
Diese vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Vollzeit und Teilzeit sind möglich. Bei einem befristeten Vertrag muss der Kurs in die Vertragszeit fallen.
Berufsabschluss liegt mindestens 4 Jahre zurück
Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss gelten eigene Regeln.
Keine Förderung in den letzten 4 Jahren
In dieser Zeit wurdest du nicht schon über das Qualifizierungschancengesetz oder § 81 SGB III gefördert.
Kurs dauert mehr als 120 Stunden
Gemeint sind Stunden außerhalb des Betriebs. Unsere Kurse liegen weit darüber (450 bzw. 600 UE, 1 UE = 45 Minuten).
In vier Schritten zur Bewilligung.
Vom Erstgespräch bis zum Kursstart vergehen meist sechs bis zehn Wochen. Das hängt vor allem vom Arbeitgeberservice ab.
Erstgespräch zu dritt
Am besten ist dein Arbeitgeber dabei. Wir klären Förderung, Kursformat und wie der Kurs neben der Arbeit klappt.
Qualifizierungsvereinbarung
Du und dein Arbeitgeber legt schriftlich Ziel, Dauer und Freistellung fest. Wir liefern eine Vorlage und die Maßnahmenbeschreibung.
Antrag bei der Agentur für Arbeit
Dein Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeberservice. Maßnahmenzulassung und AZAV-Unterlagen reichen wir direkt nach.
Bewilligung und Kursstart
Die Bewilligung dauert meist 4 bis 8 Wochen. Danach startet der Kurs zum vereinbarten Termin. Wir rechnen direkt mit Agentur und Arbeitgeber ab.
Passende Weiterbildungen
Diese Weiterbildungen bieten wir gefördert an: Betreuungskraft / Alltagsbegleiter:in, Schulbegleiter:in / Integrationsassistenz und Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r.
Häufige Fragen.
Ohne deinen Arbeitgeber ist eine Förderung nach § 82 SGB III nicht möglich. Du hast drei Möglichkeiten. Erstens: Bereite das Gespräch gut vor. Oft kennt der Betrieb die Förderung gar nicht. Zweitens: Wir prüfen, ob ein Bildungsgutschein nach § 81 SGB III für dich infrage kommt. Das ist seltener, aber möglich. Drittens: Steht ein Jobwechsel ohnehin an, kann danach der Bildungsgutschein passen.
Das legt ihr in der Qualifizierungsvereinbarung fest. Üblich ist eine teilweise oder volle Freistellung. Dein Lohn läuft weiter. Die Agentur für Arbeit kann deinem Arbeitgeber den Lohn ganz oder teilweise erstatten.
Das legt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest. Im Erstgespräch schätzen wir mit dir ab, was realistisch ist.
Ja. Du kannst so zum Beispiel aus dem Handel, der Gastronomie oder dem Büro in einen Pflege- oder Sozialberuf wechseln. Dein Arbeitgeber muss aber mitmachen.
Passt das zu deiner Situation? Wir klären es in der kostenlosen Beratung. Beratung buchen