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Qualifizierungschancengesetz. Weiterbildung im laufenden Arbeitsverhältnis.

Hier liest du, wer berechtigt ist und wie der Antrag läuft.

Auf einen Blick

Bis 100 % Lehrgangskosten
Wie viel die Agentur übernimmt, hängt unter anderem von der Größe deines Betriebs ab.
Lohnkostenzuschuss bis 100 %
Während der Weiterbildung kann dein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Lohn bekommen, inklusive Lohnnebenkosten.
Antrag stellt der Arbeitgeber
Meist bereitet ihr den Antrag gemeinsam vor.
Nur AZAV-Kurse
Der Kurs muss bei einem AZAV-zugelassenen Träger stattfinden. Das sind wir (Trägerzulassung Nr. W-26-26680).

Was das Gesetz regelt.

Das Qualifizierungschancengesetz gilt seit 2019. Es hilft Beschäftigten, wenn sich ihre Arbeit durch Digitalisierung und Strukturwandel verändert. Der Bildungsgutschein richtet sich eher an Arbeitsuchende. Dieses Gesetz ergänzt ihn für Menschen mit Job. Die Regeln stehen in § 81 und § 82 SGB III.

Weitere Eckdaten

Für alle Branchen

Das gilt für Handel und Handwerk genauso wie für die Pflege.

Wer ist berechtigt

Diese vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Vollzeit und Teilzeit sind möglich. Bei einem befristeten Vertrag muss der Kurs in die Vertragszeit fallen.

Berufsabschluss liegt mindestens 4 Jahre zurück

Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss gelten eigene Regeln.

Keine Förderung in den letzten 4 Jahren

In dieser Zeit wurdest du nicht schon über das Qualifizierungschancengesetz oder § 81 SGB III gefördert.

Kurs dauert mehr als 120 Stunden

Gemeint sind Stunden außerhalb des Betriebs. Unsere Kurse liegen weit darüber (450 bzw. 600 UE, 1 UE = 45 Minuten).

In vier Schritten zur Bewilligung.

Vom Erstgespräch bis zum Kursstart vergehen meist sechs bis zehn Wochen. Das hängt vor allem vom Arbeitgeberservice ab.

  1. Erstgespräch zu dritt

    Am besten ist dein Arbeitgeber dabei. Wir klären Förderung, Kursformat und wie der Kurs neben der Arbeit klappt.

  2. Qualifizierungsvereinbarung

    Du und dein Arbeitgeber legt schriftlich Ziel, Dauer und Freistellung fest. Wir liefern eine Vorlage und die Maßnahmenbeschreibung.

  3. Antrag bei der Agentur für Arbeit

    Dein Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeberservice. Maßnahmenzulassung und AZAV-Unterlagen reichen wir direkt nach.

  4. Bewilligung und Kursstart

    Die Bewilligung dauert meist 4 bis 8 Wochen. Danach startet der Kurs zum vereinbarten Termin. Wir rechnen direkt mit Agentur und Arbeitgeber ab.

Passende Weiterbildungen

FAQ

Häufige Fragen.

Passt das zu deiner Situation? Wir klären es in der kostenlosen Beratung. Beratung buchen