Grundsicherungsgeld und Arbeitslosengeld. Was in der Weiterbildung mit deiner Leistung passiert.
Viele fürchten, durch eine Weiterbildung ihre Leistung zu verlieren. Das stimmt nicht.
Auf einen Blick
- ALG I läuft weiter
- Du bekommst es während der Weiterbildung in gleicher Höhe.
- Restanspruch nach § 148 SGB III
- Dein Anspruch verbraucht sich während der Weiterbildung nur zur Hälfte. Beispiel: Du hast noch 12 Monate Anspruch, der Kurs dauert 6 Monate. Danach bleiben dir 9 Monate.
- Grundsicherungsgeld läuft weiter
- Du behältst die Leistung in voller Höhe.
- Plus Weiterbildungsgeld
- Bei Weiterbildungen mit Abschluss gibt es seit Juli 2023 zusätzlich 150 € pro Monat (§ 87a SGB III).
Warum deine Leistung weiterläuft.
Ist deine Weiterbildung über den Bildungsgutschein bewilligt, erfüllst du mit der Teilnahme deine Mitwirkungspflicht. Du musst dem Arbeitsmarkt dann nicht wie sonst zur Verfügung stehen.
Weitere Eckdaten
Bis 2.500 € Prämie
Bei Umschulungen mit Zwischen- und Abschlussprüfung gibt es 1.000 € und 1.500 € zusätzlich.
Zusätzliche Kosten möglich
Du kannst zum Beispiel Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder Technik beantragen. Das entscheidet deine Sachbearbeiter:in.
Deine Situation
Davon hängt ab, welche Behörde zuständig ist.
Du bekommst ALG I
Das ist der häufigste Fall. Reicht dein Restanspruch nicht bis zum Kursende, kann Grundsicherungsgeld die Lücke schließen.
Du bekommst Grundsicherungsgeld
Auch Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende, und die Kosten der Unterkunft bekommst du weiter.
Du bekommst Wohngeld
Wohngeld läuft weiter. Ändert sich deine Lebenslage, melde dich rechtzeitig bei der Wohngeldstelle.
Du bekommst Krankengeld oder Übergangsgeld
Dann gelten besondere Regeln. Zuständig ist meist die Krankenkasse oder die DRV. Wir klären den passenden Weg mit dir.
In vier Schritten zur Klarheit.
Bevor du etwas unterschreibst, weißt du, was mit deiner Leistung passiert.
Deine Lage klären
Wir prüfen mit dir, welche Leistung du bekommst und welche Behörde deinen Kurs fördern würde.
Bildungsgutschein beantragen
Du beantragst ihn bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Mit der Bewilligung ist auch die Weiterzahlung deiner Leistung gesichert.
Zusätzliche Kosten anmelden
Fahrtkosten oder Kinderbetreuung beantragst du vor dem Kursstart. Wir helfen dir dabei.
Kurs starten
Hast du Anspruch auf Weiterbildungsgeld, kommt es ohne eigenen Antrag dazu.
Passende Weiterbildungen
Diese Weiterbildungen bieten wir gefördert an: Betreuungskraft / Alltagsbegleiter:in, Schulbegleiter:in / Integrationsassistenz und Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r.
Häufige Fragen.
Beim ALG I nur halb so viele, wie die Weiterbildung dauert (§ 148 SGB III). Beim Grundsicherungsgeld gibt es keine feste Anspruchsdauer. Es läuft weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis zu 6 Wochen Krankheit sind kein Problem, deine Leistung läuft weiter. Bist du länger krank, bekommst du Krankengeld. Nach der Genesung kannst du den Kurs meist fortsetzen oder verlängern. Das stimmen wir mit dir und deiner Behörde ab.
Ohne wichtigen Grund kann beim ALG I eine Sperrzeit drohen (§ 159 SGB III). Wichtige Gründe sind etwa Krankheit, eine familiäre Notlage oder wenn der Beruf erkennbar nicht zu dir passt. Dann ist ein Abbruch meist kein Problem. Droht ein Abbruch, verlass den Kurs nicht einfach. Sprich mit uns, wir klären die Lage mit dir und bei Bedarf mit deiner Sachbearbeiter:in.
Passt das zu deiner Situation? Wir klären es in der kostenlosen Beratung. Beratung buchen