Zum Inhalt springen
Care-er

DRV, Berufsgenossenschaft, Berufsförderungsdienst. Wenn ein anderer Träger die Förderung übernimmt.

Das gilt bei einer Reha, nach einem Arbeitsunfall und für Soldat:innen auf Zeit.

Auf einen Blick

DRV: Reha-Leistung
Die Deutsche Rentenversicherung fördert Weiterbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff. SGB IX).
BG: nach Arbeitsunfall
Die Berufsgenossenschaft zahlt nach einem Arbeitsunfall eine Umschulung. Das gilt auch für einen Wechsel in die Pflege.
BFD: für Soldat:innen
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr begleitet Soldat:innen auf Zeit in den zivilen Beruf.
AZAV-Kurse werden anerkannt
Das gilt bei allen drei Stellen, also auch für unsere Kurse (Trägerzulassung Nr. W-26-26680).

Drei Förderwege jenseits der Agentur für Arbeit.

Der Kurs ist meist derselbe wie beim Bildungsgutschein. Anders sind der Antragsweg, deine Ansprechperson und einige Formalien.

Weitere Eckdaten

100 % Kostenübernahme

Wie bei der Agentur für Arbeit zahlst du nichts. Der Kostenträger rechnet direkt mit uns ab.

Wir kennen die Wege

Unser Beratungsteam arbeitet regelmäßig mit Anträgen bei DRV, BG und BFD.

Wer ist berechtigt

Welcher Weg auf dich zutrifft, ist nicht immer eindeutig.

DRV: Deine Erwerbsfähigkeit ist gefährdet

Das kann nach langer Krankheit, bei einer chronischen Erkrankung oder nach einer Reha sein. Die DRV prüft im Einzelfall, ob ein Berufswechsel nötig ist.

BG: anerkannter Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Du warst bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert. Dein Berufswechsel ist eine Folge des anerkannten Schadens.

BFD: Soldat:in auf Zeit (SaZ)

Du dienst als SaZ oder hast gedient. Anspruch und Förderdauer regelt § 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Sie hängen von deiner Verpflichtungszeit ab.

Private Unfall- oder BU-Versicherung

Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen eine Umschulung, wenn sie dadurch kürzer leisten müssen. Lass das im Einzelfall prüfen.

In vier Schritten zur Bewilligung.

Reha-Träger und Bundeswehr brauchen mehr Vorlauf als die Agentur für Arbeit.

  1. Erstgespräch

    Wir klären mit dir, welche Stelle zuständig ist. Manchmal kommen mehrere infrage.

  2. Antrag bei der zuständigen Stelle

    Du stellst den Antrag direkt bei DRV, BG oder BFD. Wir liefern die nötigen Unterlagen: Maßnahmenbeschreibung, Lehrplan und AZAV-Zulassung.

  3. Begutachtung und Bewilligung

    Rechne mit 6 bis 12 Wochen. Bei der DRV gehört oft ein ärztliches Gutachten zur Erwerbsfähigkeit dazu.

  4. Kursstart

    Nach der Bewilligung wählen wir mit dir den Starttermin. Während des Kurses bekommst du Übergangsgeld (DRV, BG) oder weiter Sold bzw. Übergangsgebührnisse (BFD).

Passende Weiterbildungen

FAQ

Häufige Fragen.

Passt das zu deiner Situation? Wir klären es in der kostenlosen Beratung. Beratung buchen