DRV, Berufsgenossenschaft, Berufsförderungsdienst. Wenn ein anderer Träger die Förderung übernimmt.
Das gilt bei einer Reha, nach einem Arbeitsunfall und für Soldat:innen auf Zeit.
Auf einen Blick
- DRV: Reha-Leistung
- Die Deutsche Rentenversicherung fördert Weiterbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff. SGB IX).
- BG: nach Arbeitsunfall
- Die Berufsgenossenschaft zahlt nach einem Arbeitsunfall eine Umschulung. Das gilt auch für einen Wechsel in die Pflege.
- BFD: für Soldat:innen
- Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr begleitet Soldat:innen auf Zeit in den zivilen Beruf.
- AZAV-Kurse werden anerkannt
- Das gilt bei allen drei Stellen, also auch für unsere Kurse (Trägerzulassung Nr. W-26-26680).
Drei Förderwege jenseits der Agentur für Arbeit.
Der Kurs ist meist derselbe wie beim Bildungsgutschein. Anders sind der Antragsweg, deine Ansprechperson und einige Formalien.
Weitere Eckdaten
100 % Kostenübernahme
Wie bei der Agentur für Arbeit zahlst du nichts. Der Kostenträger rechnet direkt mit uns ab.
Wir kennen die Wege
Unser Beratungsteam arbeitet regelmäßig mit Anträgen bei DRV, BG und BFD.
Wer ist berechtigt
Welcher Weg auf dich zutrifft, ist nicht immer eindeutig.
DRV: Deine Erwerbsfähigkeit ist gefährdet
Das kann nach langer Krankheit, bei einer chronischen Erkrankung oder nach einer Reha sein. Die DRV prüft im Einzelfall, ob ein Berufswechsel nötig ist.
BG: anerkannter Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Du warst bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert. Dein Berufswechsel ist eine Folge des anerkannten Schadens.
BFD: Soldat:in auf Zeit (SaZ)
Du dienst als SaZ oder hast gedient. Anspruch und Förderdauer regelt § 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Sie hängen von deiner Verpflichtungszeit ab.
Private Unfall- oder BU-Versicherung
Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen eine Umschulung, wenn sie dadurch kürzer leisten müssen. Lass das im Einzelfall prüfen.
In vier Schritten zur Bewilligung.
Reha-Träger und Bundeswehr brauchen mehr Vorlauf als die Agentur für Arbeit.
Erstgespräch
Wir klären mit dir, welche Stelle zuständig ist. Manchmal kommen mehrere infrage.
Antrag bei der zuständigen Stelle
Du stellst den Antrag direkt bei DRV, BG oder BFD. Wir liefern die nötigen Unterlagen: Maßnahmenbeschreibung, Lehrplan und AZAV-Zulassung.
Begutachtung und Bewilligung
Rechne mit 6 bis 12 Wochen. Bei der DRV gehört oft ein ärztliches Gutachten zur Erwerbsfähigkeit dazu.
Kursstart
Nach der Bewilligung wählen wir mit dir den Starttermin. Während des Kurses bekommst du Übergangsgeld (DRV, BG) oder weiter Sold bzw. Übergangsgebührnisse (BFD).
Passende Weiterbildungen
Diese Weiterbildungen bieten wir gefördert an: Betreuungskraft / Alltagsbegleiter:in, Schulbegleiter:in / Integrationsassistenz und Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r.
Häufige Fragen.
Inhaltlich kaum: gleicher Kurs, gleiche Zulassung. Das Verfahren ist aber anders. Die DRV braucht meist einen medizinischen Grund. Du musst also belegen, dass du deinen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kannst oder sollst. Statt Arbeitslosengeld bekommst du Übergangsgeld (§ 65 SGB IX). Es liegt oft höher als ALG I.
Das hängt von der Branche deines (früheren) Arbeitgebers ab. In Pflege und Sozialarbeit ist es meist die BGW. Nach einem Arbeitsunfall bleibt die BG zuständig, bei der du damals versichert warst. Welche das ist, klären wir im Erstgespräch.
Das hängt von deiner Verpflichtungszeit ab. Als Faustregel gilt: Ab vier Jahren Verpflichtung hast du nach Dienstende 12 bis 60 Monate Anspruch auf Förderung. Der BFD informiert dich vor Dienstende über deine Bedingungen. Wir helfen dir, einen passenden Kurs zu finden.
Während einer DRV-Förderung sichert meist das Übergangsgeld deinen Lebensunterhalt. Grundsicherungsgeld gibt es dann in der Regel nicht. Ist das Übergangsgeld zu niedrig, kann ergänzendes Grundsicherungsgeld infrage kommen.
Passt das zu deiner Situation? Wir klären es in der kostenlosen Beratung. Beratung buchen