Bildungsgutschein erhalten, was jetzt?In 5 Schritten zum Kursstart.
Dein Gutschein ist bewilligt. Jetzt zählt die Frist. Hier liest du, wie du ihn bei uns einlöst und wann dein Kurs beginnt.
So geht es weiter.
Bei jedem Schritt hilft dir unser Team.
Gutschein prüfen
Im Gutschein stehen das Bildungsziel, die Dauer und die Region, in der er gilt. Prüfe, ob das Bildungsziel zu deinem Kurs passt. Ein Beispiel ist „Betreuungskraft nach § 43b und § 53b SGB XI“.
Frist im Blick behalten
Wie lange der Gutschein gilt, legt deine Behörde fest. Meist sind es 1 bis 3 Monate. In dieser Zeit musst du ihn einlösen.
Gutschein bei uns einlösen
Einlösen kannst du ihn nur bei einem AZAV-zugelassenen Träger. Das sind wir (Trägerzulassung Nr. W-26-26680).
Vertrag schließen
Es gibt keine Anzahlung und keine späteren Rechnungen. Der Gutschein zahlt Kurs, Material und Prüfung direkt an uns.
Kurs starten
Den Starttermin legen wir passend zu deiner Bewilligung fest. Betreuungskraft und Schulbegleitung starten alle 4 Wochen. Die ZFA-Weiterbildung startet zum Monatsersten*.
* Unter Vorbehalt der Teilnehmerzahl.
Frist und Abbruch.
Zwei Fragen, die wir nach der Bewilligung oft hören.
Was passiert, wenn die Frist abläuft?
Wir planen den Kursstart vorab so, dass die Frist reicht. Wird es trotzdem knapp, melde dich sofort bei uns und bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.
Was passiert, wenn ich den Kurs abbrechen muss?
Bei einem Abbruch endet die Förderung mit dem Austrittsdatum. Die Kosten bis dahin trägt der Gutschein. Weitere Einheiten berechnen wir nicht. Beziehst du Arbeitslosengeld, kann ein Abbruch ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit auslösen (§ 159 SGB III). Droht ein Abbruch, sprich zuerst mit uns. Mehr dazu auf der Seite Grundsicherungsgeld und ALG.
Passende Weiterbildungen
Mit deinem Bildungsgutschein kannst du bei uns starten: Betreuungskraft / Alltagsbegleiter:in, Schulbegleiter:in / Integrationsassistenz und Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r. Voraussetzungen und Antrag erklären wir auf der Seite Bildungsgutschein.
Häufige Fragen.
Der Bildungsgutschein ist trägeroffen. Meist legt er dich nicht auf einen Träger fest. Dann kannst du ihn auch bei uns einlösen. Bei Fragen klären wir das mit deiner Sachbearbeiter:in.
Ja. Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld bekommst du während des Kurses weiter.
Gutschein in der Hand? Wir klären mit dir Starttermin und Vertrag. Beratung buchen oder Noch keinen Gutschein? Förderung checken